Good to Know - Nu to Know #2

Heutiges Thema ist: Der digitaler Spielausweis - das neue Antragsverfahren. Im letzten Beitrag haben wir das neue Design des digitalen Spielausweises vorgestellt. Heute beschäftigen wir uns mit den gravierendsten Änderungen, die es mit dem digitalen Spielausweis geben wird.


Die Einführung des digitalen Spielausweises (DSA) bringt ab dem 01.07.2019 auch die Möglichkeit mit sich, das Antragsverfahren für Spielberechtigungen online abzuwickeln:  

Antragsverfahren
Im 1. Schritt muss weiterhin die Antragsart (Doppelspielrecht, Vereinswechsel, usw.) ausgewählt werden, daraufhin erscheint die Suche bzw. Neuanlage des Spielers. Wenn der Spieler im System gefunden bzw. angelegt (und falls nötig, das Bild hochgeladen) ist, erfolgt, wie bereits bekannt, eine Weiterleitung auf folgende Seite:
 

Hier kann ab dem 01.07.2019 das fertig angepasste Antragsformular heruntergeladen werden. Der generierte Antrag beinhaltet dann alle wichtigen Informationen (Name, Vereinsnummer, Antragsart…), die vorher eingegeben wurden. Nach dem Herunterladen, müssen die Unterlagen unterschrieben und abgestempelt werden. Natürlich können auch weiterhin die Formulare von unserer Webseite benutzt werden – es muss nicht das generierte Formular aus nuLiga verwenden werden. Bitte darauf achten, dass das aktuelle Antragsformular benutzt wird und die Datenschutzerklärung nicht fehlt!

Im 2. Schritt können im neuen Verfahren die benötigten Formulare (Antragsformular, Datenschutz, Attest, Bescheinigungen, …) einzeln hochgeladen werden. Nach einer Bestätigung, werden die Formulare je nach Verantwortlichkeit an die entsprechende Passstelle (Vorgabe durch die Spielordnung – Gastspielrecht, Zweifachspielrecht, uws. …) versendet.

Im 3. Schritt geht der Antrag in der Geschäftsstelle ein. Dort werden die Dokumente auf ihre Richtigkeit kontrolliert. Wenn etwas bei dem Antrag nicht korrekt ist, wird dieser zur Korrektur über nuLiga zurückgesendet. Bei der Zurückgesendeten Datei werden die entsprechenden Kommentare des Sachbearbeiters angezeigt. Nach der Korrektur kann der Antrag wieder an die Passstelle weitergeleitet werden.

Im 4. Schritt wird der Antrag von der Geschäftsstelle genehmigt und ist der Spielausweis per E-Mail und online im Vereins Portal zu finden.

Natürlich können die Dokumente auch weiterhin per Post an die BHV-Geschäftsstelle geschickt werden. Jedoch muss vorher der Personendatensatz incl. Bild angelegt werden.

Aufbewahrung der Antragsdokumente
Nach der Genehmigung des Spielausweises durch die Passstelle werden die Antragsdokumente online rechtssicher für drei Jahre abgelegt. Nach den drei Jahren werden diese gelöscht, der Workflow bleibt jedoch erhalten. Das heißt, die Dokumente müssen nach der Genehmigung nicht weiter abgelegt werden, sondern diese können vernichtet werden.
 
Abmeldungsdatum
Bei Personen aus einem nuLiga-Verband muss der Spieler vom abgebenden Verein binnen 14 Tagen nach der schriftlichen Abmeldung abgemeldet werden. Bei nicht nuLiga-Verbänden können dann selbst ein Abmeldedatum eingeben werden, welches natürlich von der Passstelle nochmals kontrolliert wird. Sollte es sich um ein Abmeldedatum aus einem nicht nuLiga-Verband handeln, muss eine entsprechende Bestätigung hochgeladen werden (Pass mit Abmeldung, Abmeldebestätigung).
 
Passnummern
Zusätzlich werden die Passnummern vereinheitlicht und unterliegen einem neuen Muster, da jede Person ab dem 01.07.2019 eine Personennummer bekommt. Die Personennummer wird einer Person zugeordnet und kann somit auch im System nur einmal vorkommen. Diese Passnummer wird bei der Einführung des DSA auf den Spielausweis angezeigt. Diese Personennummer soll zukünftig auch die Lizenznummern bei Schiedsrichter-, Funktionärs- und Zeitnehmer/Sekretär-Ausweisen ersetzen. So sollen Dubletten und auch das Problem der „Unbekannten Personen“ im System eingedämmt werden.
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