Good to know - Passumstellung!

Seit dem 01.07.2019 gilt der digitale Spielerpass. Was das für Euch bedeutet und was Ihr bei Passanträgen, Gastspielanträgen etc. in Zukunft beachten müssen, stellen wir Euch in unserem heutigen Good to know erneut vor. Bereits in der Themenreihe "Nu to Know" haben wir dieses Thema ausführlich behandelt - die Informationen dazu sind unter dem Tag GoodtoKnow zu finden.


Die Umstellung vereinheitlicht und vereinfacht die Beantragung von Pässen für die Vereine.
Die wichtigsten Informationen werden hier kurz zusammengefasst: 
 
Seit dem 01.07.2019 können Sie jeden Antrag online beantragen. Wenn der Antrag genehmigt ist, bekommen Sie den Pass nur noch als PDF per E-Mail zugesendet.
Die Vorgehensweise zum Beantragen eines Spielausweises, ist folgende:
  1. Voraussetzung für das Beantragen einer Spielberechtigung ist, dass Sie als Vereinsadministrator angemeldet sind. Dafür melden Sie sich wie gehabt in nuLiga oben rechts mit Ihren Anmeldedaten an.
  2. Im  nächsten altbekannten  Schritt  gehen  Sie  auf  den  Reiter  <Spielberechtigungen>
  3. Auf dieser Seite können Sie nun, je nachdem welches Spielrecht Sie beantragen wollen, den entsprechenden Reiter auswählen

Bei allen Anträgen müssen Sie seit der Umstellung Antragsdokumente und weitere Formulare hochladen, hierbei ist jetzt ein einheitliches Vorgehen möglich, da alle Anträge über den gleichen Weg hochgeladen werden müssen. Das Vorgehen bei allen Anträgen ist somit vereinheitlicht worden und einfacher. Der entscheidende Unterschied bei der Umstellung ist, dass die Passanträge nicht mehr per Post in die BHV-Geschäftsstelle geschickt werden müssen, sondern online hochgeladen werden können. Hierbei ist zu beachten, dass die Dokumente an der richtigen Stelle (vorgesehender Reiter) hochgeladen werden. Außerdem müssen die Dokumente formell richtig sein, da die Anträge sonst nicht genehmigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Passanträge die maximale Größe von 500 MB nicht überschreiten. Dies kann über die Scaneinstellungen geregelt werden. Des Weiteren muss der Antrag als ein Dokument eingescant werden, es ist nicht möglich beispielsweise Vorder- und Rückseite einzeln hochzuladen. 

Gespeichert wird immer nur der Papierantrag! Alle weiteren Dokumente, wie zum Beispiel der ID-Nachweis, das ärztliche Attest oder die Wohnbescheinigung (je nach Antrag) werden nicht gespeichert, sondern werden in der Passstelle ausschließlich für die Überprüfung der Anträge verwendet. Die nicht genehmigten Anträgen werden in den Status „in Korrektur“ gesetzt, sodass der Verein diese noch einmal überarbeiten kann. Danach kann er sie online wieder einreichen.

Im Rahmen der Passumstellung auf digital haben sich von allen Spielerinnen und Spielern die Passnummern geändert. Damit ist jede Passnummer einmalig und im nuScore-System kann jeder Spieler direkt über seine Passnummer gefunden werden. Wir bitten darum auch für alle bereits bestehenden Pässe die neuen Passnummern abzuspeichern.

Die Umstellung auf den digitalen Pass hat sowohl für die Vereine wie auch für den Verband zahlreiche Vorteile:

Durch den digitalen Pass entfällt der Postweg zur Übersendung der Anträge. Somit können wir gemeinsam nicht nur Portokosten einsparen, sondern auch deutlich schneller die Dokumente erhalten. Somit erfolgt ein deutlich schnellerer und auch unkomplizierterer Austauschzwischen Verband und Verein, was auch die Freigabe der Pässe schneller ermöglicht und bei Problemen oder fehlenden Dokumenten die Kommunikation deutlich erleichtert.

Die neuen digitalen Pässe werden nach der Erstellung als pdf-Datei dem Verein zugesandt und erscheinen automatisch in nuScoure. 

Eine detallierte Anleitung zur Beantragung im Vereinsportal ist hier zu finden: Anleitung für das Beantragen von Spielrechten im Vereinsportal. 

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