Good to know - Kuchen- und Würstlverkauf

Was passiert, wenn trotz aller Sorgfalt der Kuchen oder die Fleischwaren „einen Stich“ haben und die Käufer durch den Verzehr Magen- oder Darmprobleme bekommen? Diese Frage beantworten wir im heutigen Good to know!


Zunächst einmal sind die Hygiene-Anforderungen in Deutschland bei Lebensmittel-Verkaufsständen sehr hoch. Die Anforderungen sind regional unterschiedlich und reichen von der Abdeckhaube für die Kuchen bis zum Haarnetz für die Verkäufer. Die Vereine sollten sich daher rechtzeitig beim Ordnungsamt erkundigen, welche Hygienemaßnahmen zu erfüllen sind.

Für den Fall, dass mehrfach Magen-/Darmprobleme bei den Straßenfestbesuchern auftreten, liegt der Verdacht nahe, dass verdorbene Lebensmittel verkauft wurden. Zur Beweissicherung rät die ARAG Sportversicherung, dass die Kühlwege und die Anschaffung/ Herstellung der Waren dokumentiert werden.

Die Leistung der ARAG Sporthaftpfichtversicherung umfasst, sofern es sich um eine versicherte Veranstaltung handelt (bitte vorab mit Ihrem Sportversicherungsbüro klären), die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr der unberechtigten Ansprüche und die Befriedigung der berechtigten Ansprüche. Es muss als erstes geklärt werden, ob die Magen-/Darmprobleme der Besucher tatsächlich darauf zurückzuführen sind, dass der Sportverein verdorbene Lebensmittel verkauft hat und ihn an diesem Umstand ein Verschulden trifft. Liegt ein Verschulden bei den Vereinsmitgliedern vor, werden die berechtigten Ansprüche der Erkrankten grundsätzlich befriedigt. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder andere Forderungen sein.

Auch Haftpfichtansprüche, die sich persönlich gegen die handelnden Personen des Vereins beziehungsweise gegen die Vorstandsmitglieder richten, sind über die Vereins-Haftpfichtversicherung des Sportversicherungsvertrages abgedeckt. Bei allen möglichen Fallstricken, die sich durch den Betrieb eines Kuchen- oder Würstchenstands ergeben können, müssen die Sportvereine nicht darauf verzichten. Man muss nur entsprechend vorbereitet sein.

 

Text: BLSV Vereinsservice

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