Good to Know - Vereinssatzung!

Insbesondere im Bereich der Satzung besteht bei vielen Vereinen Klärungsbedarf zur regelkonformen Ausgestaltung. In der heutigen Ausgabe von Good to know stellen wir die Möglichkeit vor, die eigene Satzung checken zu lassen.


Es besteht die Möglichkeit für Vereine, Einzelfragen zu Satzungsproblemen im Rahmen der Beratung durch den BLSV-Rechtsservice der Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen zu klären. In einigen Fällen reicht eine solche Beratung aber nicht aus, um sämtliche Fragestellungen rund um die Satzung zu klären und dem Verein zu einer fehlerfreien sowie praxistauglichen Satzung zu verhelfen. Daher bietet der Rechtsservice für diese umfassenden Angelegenheiten einen zusätzlichen Satzungscheck an, bei dem die Vereinssatzung ausführlich überprüft und angepasst wird, so dass die Satzung als Grundordnung des Vereins den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Angebot: Satzungscheck durch den BLSV

Im Rahmen der Rechtsberatung werden beim BLSV-Rechtsservice immer wieder Satzungen vorgelegt, die dringend änderungsbedürftig sind. Zum Teil enthalten die Satzungen gravierende Fehler, zum Teil sind die Satzungen einfach veraltet und müssen auf den neuesten gesetzestechnischen Stand gebracht werden.

Ein vielfach vorkommender Fehler ist beispielsweise die Regelung, dass die Einberufung der Mitgliederversammlung durch Veröffentlichung „in der Presse“ erfolgt. Diese Regelung ist viel zu unbestimmt und unwirksam (was manchmal von den Registergerichten übersehen wird, so dass die Satzung gleichwohl eingetragen wird). Die Zeitung, in der die Veröffentlichung zu erfolgen hat, ist konkret zu benennen.

Ein weiterer, häufig vorkommender Fehler ist die Bestimmung, dass außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen sind, wenn eine bestimmte Prozentzahl der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. Es ist grundsätzlich unzulässig, dieses Minderheitenquorum auf die stimmberechtigten Mitglieder zu beschränken. Eine derartige Regelung in der Satzung ist unwirksam.

Oftmals sind auch die Regelungen zur Beitragspflicht änderungsbedürftig. So gibt es beispielsweise Registergerichte, die eine Regelung, dass die Mitglieder Beiträge zu bezahlen haben, für zu unbestimmt und daher unwirksam halten. Beitrag ist nämlich nicht notwendigerweise Geldbeitrag. Ein Beitrag kann beispielsweise auch in der Erbringung von anderen Leistungen, wie z.B. Arbeitsleistungen, liegen.

Einfache Anfragen und Auskünfte sind selbstverständlich für BLSV-Vereine kostenlos. Ist jedoch eine komplette Überprüfung der Vereinssatzungen notwendig, dann ist dies sehr zeitaufwendig. Diese intensive Überprüfung, die ja auch mit großer Sorgfalt erfolgen muss, kann nicht im Rahmen des kostenlosen Rechtsservice geleistet werden.

Das Angebot umfasst

a) Überprüfung der Satzung auf notwendige und sinnvolle Änderungen

b) Telefonische Besprechungen zur Abklärung der Ziele/Wünsche des betreffenden Vereins

c) Individuelle Gestaltung einer neuen, auf die spezifische Situation des Vereins zugeschnittenen Satzung

d) Schlussbesprechung

Im Pauschalangebot sind maximal 2,5 Arbeitsstunden inkludiert, die üblicherweise auch ausreichen. Sofern wider Erwarten ein höherer Zeitaufwand entsteht, wird dieser gesondert abgerechnet (€ 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer pro angefangene 15 Minuten).

Der Ablauf des Satzungschecks erfolgt in der Regel folgendermaßen:

  • Der Verein gibt die Satzung dem Rechtsservice zur Überprüfung. Sofern bereits bestimmte Änderungswünsche vorhanden sind, sollten sie mit der Übersendung der Satzung geäußert werden.
  • Es erfolgt daraufhin eine Überprüfung der vorhandenen Satzung auf notwendige/sinnvolle Änderungen. Sofern notwendig, erfolgt sodann anschließend ein Telefonat mit dem Verein, bei dem die spezifischen Änderungswünsche des Vereins eruiert und besprochen werden.
  • Der nächste Schritt ist die Neuerstellung einer Satzung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche des Vereins. Der Verein erhält so eine auf seine spezifische Situation zugeschnittene Satzung.
  • In einer Schlussbesprechung (sofern erforderlich) wird dann die endgültige Fassung festgelegt. Der Satzungscheck wird zu einem Pauschalpreis in Höhe von 450,00 Euro (ab 01.01.2020: 500,00 Euro) inklusive Umsatzsteuer angeboten. Bei Bedarf können Mitgliedsvereine von diesem Service gerne Gebrauch machen. Hinweis: Eine Mustersatzung für Ein- und Mehrspartenvereine ist auf der BHV-Seite unter Vereinstipps zu finden.
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