Impfpriorisierung für Trainer*innen!

Gute Neuigkeiten in Sachen Impfung - für Jugendtrainer*innen gibt es jetzt eine Priorisierung!


Der BLSV informiert in seinen Handlungsempfehlungen über die Impfpriorisierung für Jugendtrainer*innen:

Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind (https://bit.ly/3tRYJhc).“

Die im Kinder- und Jugendsport engagierten Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen fallen in diese Kategorie und können sich daher früher impfen lassen. Erforderlich ist eine Registrierung unter https://impfzentren.bayern und das Setzen des Reiters „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und eine Bescheinigung des Vereins.

Um bestätigen zu können, dass der/die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit tätig ist, wird eine Bestätigung des Vereins benötigt. Hierzu können Sie unsere Mustervorlage verwenden, die wir unter folgendem Link zur Verfügung stellen.

Zu den kompletten Handlungsempfehlungen des BLSV geht es unter diesem Link.

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